Außenanlagen - Auftragsvergabe (Teil 2 a)

Nun ist es endlich soweit. Wir haben den Auftrag für die bereits früher von uns aufgezählten Leistungen im Außenbereich vergeben.  Wir sind froh, dass es endlich losgehen kann. Das hohe Gras und die Erdhaufen können nämlich ganz schön nerven. Mal sehen wann die Firma anfängt, Ende Juni soll(te) alles vergessen sein, da wollen wir nämlich in den Urlaub :-) Schauen wir mal ...

Ps: Preislich konnten wir jetzt wenigstens im Rahmen der Kompaktklasse bleiben, nachdem die ersten Angebote ja durchaus bereits Mittelklasseniveau erreichten.

Hinweis für zukünftige Bauherren:

1. Wer mit Keller baut und soweit raus steht, sollte die danach anstehenden Erdarbeiten nicht unterschätzen. Auch die Treppe und die Terasse summieren sich.

2. Ein Urteil des Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: BFH, VI R 61/10) macht es uns jedoch 1200 € billiger :-) Gedeckelt bei 6000 € Handwerkerkosten (ohne Material) gibt es immerhin 20% dieser Ausgaben wieder. Das Neue an der Sache ist, dass es diese Steuerersparnis dank der Rechtsprechung des BFH jetzt auch bei der Neuanlage von Gärten gibt. Früher ließ das Finanzamt diesen Abzug nur beim Umbau bestehender Anlagen zu. Leider hat der BFH jedoch auch zu erkennen gegeben, dass der Abzug bei der Neuerrichtung eines Hauses nach wie vor nicht möglich ist. Wäre für die Steuererklärung 2011 noch ein kleines Bonbon gewesen,denn mehr als 6000 € sollten bei der Neuerrichtung unseres Schwörerhauses ja auch angefallen sein  ;-)

Lesenswerter Artikel dazu:  http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-808728.html


Kommentare